Weiterbildung/Lizenzverlängerung
Jede Trainerlizenz hat ihren eigenen Fortbildungszyklus, der jeweils in Lizenzjahren gezählt werden. Ein Lizenzjahr beginnt mit dem Ausstellungsdatum der Lizenz (bspw. 15.02. / 10.04. / 31.12.), welches durch das Datum der Prüfung festgelegt wird.
C-Lizenz: vierjährigen Fortbildungszyklus
B-Lizenz: dreijährigen Fortbildungszyklus
A-Lizenz: zweijährigen Fortbildungszyklus
Um eine Lizenz um die Dauer ihres Zyklus zu verlängern, werden im HHV 16 UE an Weiterbildungsmaßnahmen benötigt. Diese können durch eine Weiterbildungsveranstaltung über zwei Tage (16 UE) oder an zwei einzelnen Tagen (2x 8 UE) absolviert werden. Online-Fortbildungen können hierbei insgesamt mit maximal 5 UE angerechnet werden.
Die Verlängerung wird immer gültig ab dem Lizenzjahr, in dem die Weiterbildung besucht wurde.
Wiedererwerb einer abgelaufenen Lizenz
Wurde der Ablauftermin einer Lizenz überschritten, gibt es folgende Möglichkeiten für einen Wiedererwerb:
Überschreitung |
Status |
Benötigte UE |
0-2 Jahre |
Ruhezeit |
16 UE |
2-4 Jahre |
Wiedererwerb |
30 UE |
4-6 Jahre |
Wiedererwerb |
45 UE |
Eine Lizenz, die 6 Jahre lang nicht verlängert wurde, erlischt und muss komplett wieder erworben werden.
Termine für Weiterbildungsmaßnahmen
Termine, die vom HHV organisiert werden:
8 UE
16.12.2023 - Melsungen/Fulda
17.12.2023 - Melsungen/Fulda 2
Anmeldung über den Seminarkalender.