Durchführungsbestimmungen

Die Durchführungsbestimmungen werden jedes Jahr zum Beginn des neuen Spieljahres vom Arbeitskreis Spieltechnik, bestehend aus kompetenten Mitarbeitern des Verbandes und den Bezirksspielwarten neu festgelegt. Zu den Durchführungsbestimmungen gehören verschiedene Richtlinien und einzelne Bestandteile, die nachfolgend kurz erläutert werden sollen.

Die Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der Erwachsene und der Jugend auf Verbands- und Bezirksebene regeln sämtliche grundsätzlichen Angelegenheiten des Spielbetriebs im Verband und in den Bezirken dort, wo die Spielordnung des Deutschen Handball-Bundes dies fordert oder zulässt. Der finanziellen Entschädigung für Schiedsrichter (SR), Zeitnehmer/Sekretär (ZN/SK), SR-Beobachter bzw. die Spielaufsicht ist zu entnehmen, was z.B. Schiedsrichter, die ein Spiel geleitet haben, finanziell abrechnen dürfen.

Die Auf- und Abstiegsregelung der Männer und Frauen im bzw. zum Verband regelt auf der Grundlage der Spielordnung des HHV genau, wie viele Mannschaften aus einer Verbandsspielklasse ab- bzw. in eine Verbandsspielklasse aufsteigen.

Durchführungsbestimmungen HHV