Weiterbildung der HHV-Schiedsrichter
Hier erhalten Sie Informationen über Lehrgangstermine und aktuelle Unterlagen.
Für alle Lehrgänge gilt :
Eine vorzeitige Abreise vom Lehrgang ist nur in begründeten Ausnahmefällen und nach vorheriger Genehmigung durch den Verbandsschiedsrichterwart möglich.
Die Lehrgänge werden mit einem Vorlauf von 5 - 6 Monaten auf der Homepage des HHV bekanntgegeben. Daher ist die Teilnahme grundsätzlich nur zum eingeladenen Termin möglich. Es werden nur die Fahrtkosten zu den eingeladenen Terminen und der vorgeschriebenen Fahrtgemeinschaft durch den HHV übernommen.