Klarstellung zur Maskenregelung im Zuschauerbereich

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Liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde,

der Landessportbund Hessen und das Innenministerium sind noch einmal an die Fachverbände mit einer Klarstellung herangetreten, da es im Zuge der Auslegungshinweise der CoSchuV vom 4. März zu Kommunikationsfehlern zwischen den genannten Gremien gekommen ist.

Demnach gilt für den Zuschauer in Sporthallen grundsätzlich folgendes:

Bei sämtlichen Veranstaltungen, die in geschlossenen Räumen stattfinden, besteht für Menschen, die älter als 5 Jahre sind, die Pflicht, eine OP-Maske oder eine Maske der Standards FFP2, KN 95, N95 zu tragen.

Weitere Details können hier nachgelesen werden:
https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/faq/


Diese grundsätzliche Regelung gilt ab sofort. Wie üblich ist das Hygienekonzept des Vereins mit dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt diesbezüglich abzustimmen.

Mit den besten Grüßen
Für das Präsidium
Gunter Eckart, Präsident





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