Entscheidung zum Spielbetrieb ab dem 7. April 2022

   Kategorie:   Aktuelles

Das Präsidium des Hessischen Handball-Verbands e.V. hat auf Basis der neuen CoBaSchuV des Landes Hessen (gültig ab 02. April) folgenden Beschluss gefasst:

Ab dem 07. April 2022 entfällt die Sonderregelung zur kostenfreien Spielverlegung auf Grund von Corona-Fällen.

Sonderregelung für den Bezirk Odenwald/Spessart

Für den Spielbetrieb auf Bezirksebene im Bezirk Odenwald/Spessart gilt die Aufhebung der Sonderregelung zur Absage von Spielen auf Grund von Corona-Fällen erst ab dem 11. April 2022.

Grund hierfür ist, dass auf Grund der Spielunterbrechung im Bezirk von Mitte Dezember 2021 bis Ende Januar 2022, die Hauptrunden erst am Wochenende 09./10. April 2022 enden.

Für die Absetzung und Verlegung von Spielen des Spielbetriebes ab dem 07. April 2022 (Bezirk Odenwald/Spessart ab dem 11. April 2022) gelten ausschließlich die Regelungen der Spielordnung und der Durchführungsbestimmungen.

 

Für das Präsidium

 

Josef Semmelroth                                                     Andreas Hannappel

Vizepräsident Recht                                                  Geschäftsführer





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